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PRAXIS BLOEMERSHEIMSTRASSE

Bloemersheimstr. 53
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NEU: Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren bietet viele Vorteile für Zahnärzte und Patienten

Effizienter, einfacher und schneller: Seit einigen Wochen können Zahnarztpraxen Behandlungen auf digitalem Weg bei den Krankenkassen beantragen. Mit Einführung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) ist das Ende der Heil- und Kostenpläne in Papierform eingeläutet.                               

„Das neue Verfahren bietet sowohl uns Zahnärzten wie auch unseren Patienten einen großen Mehrwert. Eine sinnvolle und längst überfällige Überarbeitung, die uns im Praxisalltag die Antragsstellung enorm erleichtert und auch für unsere Patienten eine Verbesserung darstellt. Sie erhalten künftig eine Ausfertigung des digitalen Antrags mit allen relevanten Inhalten in für sie allgemeinverständlicher Form“, berichtet Dr. med. dent. Mikaela Männich und ergänzt, dass durch das digitale Verfahren auch die Bearbeitungszeit bei den Krankenkassen deutlich verkürzt wird. Ein weiterer großer Pluspunkt findet die Krefelder Zahnärztin. Schließlich konnten bis zur Bewilligung eines Heil- und Kostenplans bisher gut und gerne mehrere Tage ins Land ziehen. Das soll zukünftig deutlich schneller gehen und gegebenenfalls sogar noch am selben Tag geschehen. Dazu werden die digitalen Daten datensicher über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ausgetauscht: Zahnarztpraxen übermitteln den elektronischen Antragsdatensatz an die Krankenkasse und diese spielt einen elektronischen Antwortdatensatz wieder an die Zahnarztpraxis zurück. Das Praxisverwaltungssystem kann diesen Antwortdatensatz dann automatisch verarbeiten. Auch Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, werden direkt berücksichtigt.

Natürlich bekommen Patienten auch weiterhin schriftliche Informationen über Kosten und Details der geplanten Behandlung von der Zahnarztpraxis ausgehändigt. Und auch die Bescheide über eine Kostenübernahme werden ebenfalls weiterhin durch die Krankenkassen direkt an die Patienten verschickt.

Noch nicht alle Zahnarztpraxen haben auf das digitale Verfahren umgestellt. Sie haben noch bis Ende des Jahres dafür Zeit. Ab Januar 2023 ist das EBZ als einzig mögliches Antragsverfahren dann für alle Zahnarztpraxen verpflichtend.

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Zahnärztin Dr. med. dent. Mikaela Männich bei Trusted Dentist