VOLLNARKOSE BEIM ZAHNARZT IN KREFELD
WANN IST EINE NARKOSE BEIM ZAHNARZT SINNVOLL?
Es gibt zahnärztliche Behandlungen, die unter lokaler Betäubung oder einer Sedierung nicht möglich sind. Die Vollnarkose ist ein probates Mittel bei einem komplexen und länger andauernden Eingriff.
Auch bei Patienten mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung oder die Verhaltensstörungen aufweisen, ist eine klassische zahnärztliche Behandlung oft einfach nicht möglich. Im Rahmen einer Vollnarkose können so auch gleich mehrere Zähne auf einmal behandelt werden. Dieser Aspekt kommt auch zum Tragen, bei der Behandlung von Kleinkindern mit mangelnder Kooperationsfähigkeit. Aber auch für viele Angstpatienten ist eine Vollnarkose oft die einzige Option, um die Behandlung mental durchzustehen.
FÜR WEN IST EINE VOLLNARKOSE BEIM ZAHNARZT NICHT GEEIGNET?
Patienten mit schweren Vorerkrankungen wie bspw. einer Herzschwäche, einer akuten Erkrankung oder aber auch Schwangeren ist von einer Vollnarkose abzuraten. Für sie ist eine Narkose beim Zahnarzt in der Regel zu risikoreich.

WIE FUNKTIONIERT DIE VOLLNARKOSE?
Grundsätzlich sind Eingriffe unter Vollnarkose keine spontanen Entscheidungen und werden in unserer Zahnarztpraxis immer von einem Anästhesisten begleitet. Durch die Gabe von Schmerz- und Schlafmittel werden Patienten in einen künstlichen Schlaf versetzt. Während der Vollnarkose spüren sie keine Schmerzen und bekommen von der Behandlung nichts mit.
Das bewirkt eine Vollnarkose:
- Schmerzfreiheit
- Dämpfung der vegetativen Nervenreaktionen
- Gezielter Schlaf während des Behandlungszeitraums
- Entspannte Gesichtsmuskulatur
- Kein störender Speichelfluss
- Keine störende Zungenbewegung
- Geringere Schwellung nach der Behandlung
IST EINE VOLLNARKOSE BEIM ZAHNARZT GEFÄHRLICH?
Die Narkosemittel einer Vollnarkose sind im Vergleich zu einer örtlichen Betäubung logischerweise wesentlich stärker und wirken entsprechend auf die Körperfunktionen des Patienten ein. Eine Vollnarkose ist nie eine spontane Entscheidung, sondern Bedarf der Planung und Vorbereitung. Komplikationen wie Kreislauf- und Beatmungsprobleme, allergische Reaktionen oder ähnliches lassen sich leider nie völlig ausschließen. Allerdings ist das Risiko mit modernen Narkosemedikamenten äußerst gering. Im Vorfeld führen unsere Zahnärztinnen sowie der begleitende Anästhesist stets ein ausführliches Beratungs- und Aufklärungsgespräch. Der Anästhesist überwacht die Narkose während des gesamten Eingriffs sowie das Aufwachen des Patienten.
WIE VIEL KOSTET EINE VOLLNARKOSE BEIM ZAHNARZT?
Die Kosten für eine Vollnarkose können je nach Dauer und Aufwand der Behandlung variieren. Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:
- Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
- Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
- Patienten, bei denen aufgrund einer diagnostizierten Zahnbehandlungsphobie eine zeitnah notwendige zahnärztliche Behandlung nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann – die Diagnose „Zahnbehandlungsphobie“ stellt ausschließlich der Facharzt (z. B. Psychotherapeut oder Psychiater) oder der sonst zur Feststellung der Diagnose berechtigte Arzt (mit einschlägiger Zusatzausbildung)
- Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen
- Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann.
(Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)
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