Zahnbrücke in Krefeld
Gilt es einen oder auch mehrere fehlende Zähne zu ersetzen, kommt in der Regel eine Zahnbrücke zum Einsatz. Als Brücke bezeichnet man festsitzenden Zahnersatz, mit dem Zahnlücken nahezu jeder Größe geschlossen werden können.
WIE WIRD EINE BRÜCKE BEFESTIGT?
Im Normalfall wird eine Zahnrücke an benachbarten, natürlichen Zähnen befestigt, die dazu überkront werden. Sofern zur Befestigung kein Implantat benötigt wird, erfordert das Einsetzen von Brücken auch keinen chirurgischen Eingriff. Man unterscheidet hier zwischen einer zahngetragenen oder implantatgetragenen Brücke.
WIE LANGE HÄLT EINE ZAHNBRÜCKE?
Wie gut bzw. wie lange Zahnbrücken halten, ist abhängig von der individuellen Pflege und dem Umgang mit dem Zahnersatz durch den Patienten.

WELCHE ZAHNBRÜCKENARTEN GIBT ES?
Vollkronenbrücke
Von einer Vollkronenbrücke spricht man, wenn eine Zahnbrücke an den umliegenden Zähnen befestigt wird und diese durch den Brückenbau vollständig überkront werden.
Teilkronenbrücke
Auch eine Teilkronenbrücke ist möglich, wenn die benachbarten Zähne, die zur Befestigung dienen, gesund sind, also keine Vorschädigung aufweisen. In diesem Fall ist es möglich die Zahnbrücke zu befestigen, indem nur ein Teil der Nachbarzähne überkront wird.
Adhäsivbrücke
Als Zahnbrücke im Bereich der Frontzähne haben sich sogenannte Klebebrücken (Adhäsivbrücke) bewährt. Hier wird das Brückenzwischenglied mittels Säure und Composite an den gaumenseitigen Flächen der Nachbarzähne verklebt. Ein Überkronen der Nachbarzähne ist nicht notwendig.
Teleskopbrücke
Teleskopbrücken wie Teleskopprothesen gehören zu dem sogenannten herausnehmbaren Zahnersatz. Eine Teleskopbrücke kommt meist dann zum Einsatz, wenn mehrere Zähne fehlen und diese Lücken geschlossen werden sollen. Als Befestigung dienen in der Regel Zähne, die bereits eine Schädigung aufweisen und als Pfeiler für die Teleskopbrücke beschliffen und überkront werden. Sie bezeichnet man als Innenteleskope. Die sichtbaren Kronen der Brücke (Außenteleskope) werden auf die Innenteleskope gesteckt, so dass ein fester Halt entsteht, die Brücke aber jederzeit herausgenommen werden kann. Zudem sind Teleskopbrücken jederzeit erweiterbar.
Implantatbrücke
Sofern es der Kieferknochen zulässt und auch sonst keine Erkrankung wie eine starke Parodontitis vorliegt, dann kann bei einer Zahnlücke, bei der mindestens drei Zähne nebeneinander fehlen, eine Implantatbrücke in Frage kommen. Dazu werden Implantate als künstliche Zahnwurzel und Pfeiler für die Brücke im Kiefer eingesetzt. Nach einer Heilzeit von ca. 6 Monaten wird dann die Brücke auf den Zahnimplantaten befestigt.
WIRD EINE BRÜCKE VON DER KRANKENKASSE BEZAHLT?
Grundsätzlich wird eine Brücke von der Krankenkasse bezahlt. Die Höhe der Bezuschussung durch die Krankenkasse richtet sich allerdings immer nach dem Befund.
Zahnersatz ist nicht günstig, aber wenn nötig, sinnvoll und wichtig für die Gesunderhaltung des Mund- und Kieferraums sowie der allgemeinen körperlichen und psychischen Gesundheit. Deshalb besteht für Patienten der Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Mikaela Männich in Krefeld nach vorheriger Absprache auch die Möglichkeit einer Teil- oder Ratenzahlung. Sprechen Sie uns bitte darauf an!

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN:
» Implantate – Künstliche Zahnwurzeln halten ein Leben lang
» Zahnkronen
» Zahnprothese: Teil- oder Vollprothesen
» Zahnbrücke
» Inlays
» Veneers
» Ästhetische Zahnheilkunde
» Abdrucknahme digital: Intraoral Scanner
» Wurzelbehandlung - Endodontie
» DVT-Röntgen (3D-Röntgen)
» CMD – Craniomandibuläre Dysfunktion
» Kiefergelenkvermessung
» Parodontosebehandlung
» Laserbehandlung mit Dentallaser
» Angstpatienten
» Vollnarkose
» Dämmerschlaf
» Lachgas
» Kinderzahnmedizin
» Schnarchschiene
» Aufbisschiene
» Aligner - Unsichtbare Zahnschiene
» Bleaching
» Zahnschmuck
» Professionelle Zahnreinigung
» Prophylaxe